Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hinweis: Diese AGB sind als Muster für gewerbliche Auftraggeber (B2B) angelegt. Bitte durch eine Rechtsberatung prüfen und an dein konkretes Geschäftsmodell, Leistungsarten und Vertragsdokumente anpassen, bevor du sie verbindlich einführst.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen JJO Labs (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von IT-, Softwareentwicklungs-, Beratungs- und verwandten Leistungen.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragspartner, Angebote

Vertragspartner ist JJO Labs, vertreten durch Jan Jonas, Pemöllers Weg 20, 22941 Delingsdorf, Deutschland, E-Mail: kontakt@jjo-labs.de.

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Technische Änderungen und Abweichungen, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblich oder technisch sinnvoll sind, bleiben vorbehalten.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrags sind die in der Auftragsbestätigung, dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einem separaten Projekt-/Dienstleistungsvertrag konkret beschriebenen Leistungen (z. B. Konzeption, Entwicklung, Wartung, Schulung).

Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nur nach gesonderter Vereinbarung und gesonderter Vergütung erbracht.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Testdaten und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu angemessener Anpassung von Terminen und Kosten führen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind gesetzliche Verzugszinsen geschuldet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen, sofern dies vertraglich vereinbart oder nach den Umständen üblich ist.

6. Termine und Fristen

Angegebene Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richttermine. Höhere Gewalt, Störungen durch Dritte oder durch den Auftraggeber sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern Fristen angemessen.

7. Abnahme

Sofern eine Abnahme vereinbart ist, hat der Auftraggeber die gelieferte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist wesentliche Mängel schriftlich mitteilt. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei Mängeln bleiben unberührt.

8. Gewährleistung

Für Mängel an der vertragsgemäßen Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Für von Dritten bereitgestellte Komponenten gelten deren Herstellergarantien, soweit übertragbar.

Hinweis: Gewährleistungsausschlüsse oder Fristkürzungen nur nach Prüfung durch einen Rechtsanwalt.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Schutzrechte und Nutzungsrechte

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleiben bereits bestehende Schutzrechte unberührt. Die Übertragung von Nutzungsrechten an vom Auftragnehmer erstellten Werken richtet sich nach der gesonderten vertraglichen Regelung (z. B. Lizenz nach vollständiger Zahlung, Arbeitnehmerwerk vs. Auftragswerk). Ohne schriftliche Vereinbarung erfolgt keine Übertragung von Eigentums- oder ausschließlichen Nutzungsrechten.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

12. Laufzeit und Kündigung

Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Sofern nichts vereinbart ist, kann das Dauerschuldverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Änderungen der AGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Delingsdorf.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

15. Stand

Stand: April 2026

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